
Artemisa annua L.
DROGENZUBEREITUNG
Ein Drogenlieferant (Arzneipflanzenanbauer und -sammler) liefert seine Ware an Drogenhändler und die Phytoindustrie in Form der „Ganzdroge“ (Rohware), d.h. die Pflanze bzw. der Pflanzenteil wird nach der Ernte nicht zerkleinert, sondern allenfalls vorzerkleinert, um sie transportfähig zu machen. Die Droge wird für den Transport dann in geeignete Behältnisse verpackt, meist in Säcke.
Die so angelieferte Ganzdroge (Rohware) muss von den Herstellern pflanzlicher Arzneimittel (Phytoindustrie) auf dem weiteren Weg zum Arzneimittel stark bearbeitet werden. Im einfachsten Fall wird sie nach der Reinigung geschnitten oder pulverisiert und danach gut gemischt (homogenisiert). Die geschnittene Droge wird dann als Teedroge angeboten, einzeln oder in Teemischungen, die gepulverte Droge wird zur Herstellung von Tabletten oder Dragees verwendet. Tee und Pulver sind also bereits „Drogenzubereitungen“, der entscheidende Schritt dabei ist die Homogenisierung.
Zur Herstellung eines pflanzlichen Fertigarzneitmittels muss die homogenisierte Droge arbeitstechnisch aufwändig weiter bearbeitet werden. Meist werden Drogenextrakte hergestellt. Ziel dieser Aufarbeitung ist es, die Inhaltsstoffe der Droge aus der pflanzlichen Zelle, also ihrer „Verpackung”, herauszulösen, damit sie vom Körper leichter aufgenommen werden können. Dadurch lassen sie sich auch „platzsparend“ in Fertigarzneimittel verarbeiten. Außerdem wird durch eine Extraktion eine Anreicherung der Inhaltsstoffe erreicht und unerwünschte Begleitstoffe wie z.B. Chlorophyll, Ballaststoffe und Eiweiße verbleiben weitgehend im Drogenrückstand. Um den mengenmäßigen Bezug zwischen der Droge und der Drogenzubereitung deutlich zu machen, wird für einen Extrakt das sog. Droge-Extrakt-Verhältnis (DEV) angegeben.