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Gemeine oder Gewöhnliche Nachtkerze – Oenothera biennis L.
Das HMPC hat Nachtkerzenöl als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe "Traditionelle Anwendung").
Durch klinische Daten belegte Anwendungsgebiete (Zulassung): zur Behandlung und zur symptomatischen Erleichterung des atopischen Ekzems (Neurodermitis), insbesondere des begleitenden Juckreizes. ESCOP: Nachtkerzenöl wurde bisher nicht bearbeitet. Kommission E. Keine Monographie für Nachtkerzenöl.
URTINKTUR
Die Urtinktur (Tinctura materna) ist eine Tinktur zur Herstellung homöopathischer Zubereitungen. Sie wird normalerweise aus der Frischpflanze hergestellt, nur in Ausnahmefällen aus der getrockneten Droge. Als Extraktionsmittel dient Alkohol unterschiedlicher Konzentration, als Verfahren kommen Mazeration (Kaltextraktion), Digestion (Wärmebehandlung), Aufguss (Infusion), Abkochung (Dekokt) oder Fermentation zum Einsatz. Die Vorschriften für die Herstellung von Urtinkturen sind im Europäischen Arzneibuch Europäischen Arzneibuch enthalten. Urtinkturen dienen als Ausgangsmaterial für die homöopathischen Verdünnungen (Potenzierung; „Dezimalverdünnung“ = D oder „Centesimalverdünnung“ = C).
Das homöopathische Prinzip, nämlich die „Potenzierung“ (Verdünnung), ist in Form der Urtinktur noch nicht verwirklicht. Somit kann die Urtinktur auch als Extraktform der Phytotherapie angesehen werden, weshalb in flüssigen pflanzlichen Fertigarzneimitteln häufig auch Urtinkturen verarbeitet werden. Aus diesem Grund ist im Arzneipflanzenlexikon in der Rubrik „Arzneiliche Drogenzubereitung in Fertigarzneimitteln“ mitunter auch die Arzneiform „Homöopathische Urtinktur“ zu finden. Der wichtigste Unterschied zur „ Tinktur“ ist die Tatsache, dass die Frischpflanze verarbeitet wird und nicht wie bei der Tinktur die Droge (getrocknete Pflanzen).
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