
(Gewöhnlicher) Hopfen – Humulus lupulus L.
Arzneilich verwendete Pflanzenteile (Droge)
Verwendet werden die getrockneten weiblichen Blütenstände (Hopfenzapfen - Lupuli flos). Inhaltsstoffe der Droge:
: Hopfenzapfen enthalten Hopfenharz, bestehend aus bitteren Phloroglucinderivaten (Hopfenbitterstoffe), und ätherisches Öl. Qualitätsbeschreibungen:Die Qualität der Hopfenzapfen (Lupuli flos) ist im Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt.
KOMMISSION E
Die Kommission E arbeitete von 1983 bis 1994 im Auftrag des damaligen Bundesgesundheitsamts (BGA) in Berlin - heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM in Bonn). Sie wurde damals eingesetzt, um die Nachzulassung von pflanzlichen Arzneimitteln zu beschleunigen. Die Kommission E arbeitete das wissenschaftliche Erkenntnismaterial von ca. 380 Drogen (inkl. Drogenzubereitung und Drogenkombinationen) auf und nahm jeweils eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses vor. Wurde der Nutzen einer Drogehöher gestellt als ihr Risiko - dies war bei 186 Drogen und 66 Drogenkombinationen der Fall - wurde eine Aufarbeitungsmonographie im Bundesanzeiger veröffentlicht („Positivmonographie“). Hersteller pflanzlicher Arzneimittel konnten dann die „Positivmonographie“ für eine Nachzulassung bzw. Neuzulassung nutzen. In den Positivmonographien ist jeweils das Anwendungsgebiet der Droge , die Dosierung und die Art der Anwendung festgelegt, außerdem enthalten sie Angaben zur Wirkung, Wechselwirkungen und Kontraindikationen.
Nach Meinung der Kommission E wiesen 118 Drogen und 8 Drogenkombinationen ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis auf und wurden mit einer „Negativmonographie“ bedacht. Pflanzliche Arzneimittel , die solche Drogen enthielten, mussten (zu recht) vom Markt genommen werden.
Heute ist die Kommission E eine „Zulassungskommission“ beim BfArm (nach § 25 Abs. 6, 7, 7a Satz 8 AMG) mit beratender Funktion für den humanmedizinischen Bereich, phytotherapeutische Therapierichtung.